Einzelgespräche

 

 

 

 

Honorar pro Einzelgesprächseinheit: EUR 65,-

Für das erste Gespräch verrechne ich nur eine Zeitaufwandsentschädigung von EUR 10,-.

Für allfällige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen meine Person betreffend bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.