Einzelgespräche
Honorar pro Einzelgesprächseinheit: EUR 65,-
Für das erste Gespräch verrechne ich nur eine Zeitaufwandsentschädigung von EUR 10,-.
Für allfällige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen meine Person betreffend bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.